Wie berichtet stehen durch die Änderung des Geodatenzugangsgesetzes (GeoZG) die Geodaten und Geodatendienste des Bundes, einschließlich der zugehörigen Metadaten geldleistungsfrei für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung und Weiterverwendung zur Verfügung.
Die genauen Nutzungbedingungen, vorgeschriebene Quellenangaben sowie Haftungsbeschränkungen sind in einer Rechtsverordnung geregelt. Diese ist nun am 22.03.2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und somit seit dem 23.03.2013 in Kraft.